AGBs

AGB
Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Lieber Kunde,

wir liefern Ihnen gemäß unseren neuen, ab 01.09.2023 gültigen, im Internet als PDF-File abrufbaren „Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.

Wir geben unsere vertraglichen Erklärungen stets unter den nachfolgenden Bedingungen ab. Abweichende Geschäftsbedingungen von Ihnen, die von uns nicht ausdrücklich anerkannt werden, haben keine Gültigkeit.

Diese allgemeinen Geschäfts-, und Zahlungs- und Lieferungsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern (§ 14 BGB), Juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen. Wir geben unsere vertraglichen Erklärungen stets unter den nachfolgenden Bedingungen ab. Abweichende Geschäftsbedingungen von Ihnen, die von uns nicht ausdrücklich anerkannt werden, haben keine Gültigkeit.

  1. Angebote
  2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Wir sind zur Lieferung erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung verpflichtet.
  3. Die Angaben in Katalogen, Preislisten oder sonstigen Unterlagen, wie Zeichnungen, Abbildungen und Leistungsbeschreibungen sind Näherungswerte und erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart.

 

  1. Preisstellung

 

  1. Wir können unsere Preise ändern, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise sind wir berechtigt den Preis angemessen anteilig entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Sofern die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten erheblich übersteigt steht Ihnen ein Rücktrittsrecht zu.

 

  1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Steuern.

 

III. Lieferfristen

 

  1. Lieferzeit und Lieferdaten geben den voraussichtlichen Liefertermin an, es sei denn, ein fester Liefertermin wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

 

  1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Jedoch nicht vor der Beibringung der vom Partner gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

 

  1. Von uns nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb – sowohl in unserem Geschäftsbetrieb als auch in dem unseres Zulieferers – insbesondere Streiks, Aussperrung sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferfrist entsprechend.

 

  1. Wir sind nur zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies unter Berücksichtigung der Gebote von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB angemessen ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Teillieferungen für Sie im Rahmen des vertraglichen Bestimmungsrechts verwendbar sind und wenn die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt bleibt.

 

  1. Lieferumfang

 

  1. Der Lieferumfang und der vertragliche Gebrauchszweck wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.

 

  1. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.

 

  1. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schulden wir nicht den Aufbau des Produkts. Soweit wir trotzdem den Aufbau oder Hilfe hierzu leisten, erfolgt das freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung hierzu.

 

  1. Annullierungskosten

Treten Sie unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

 

  1. Abnahme und Gefahrenübergang, Versendung der Sache

 

  1. Die Kosten der Versendung an einen anderen Ort als unseren Geschäftssitz tragen Sie. Wir können die Ware, wenn Sie uns kein sicheres Zahlungsmittel anbieten, auf Ihre Kosten auch per Nachnahme übersenden. Im Übrigen wählen wir die Versendungsart nach unserem billigen Ermessen aus.

 

  1. Verpackungen werden Ihr Eigentum und von uns berechnet.

 

  1. Mangels abweichender Vereinbarung (Lieferung durch uns) erfolgt die Übergabe am Ort unserer Niederlassung.

 

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Sache geht auf Sie über, sobald wir auf Ihr Verlangen hin die Sache versenden und sie dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Stelle ausgeliefert haben.

 

  1. Bleiben Sie mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als vierzehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn Sie die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigern oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande sind.

 

  1. Erklären Sie, sie werden die Sache nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf Sie über.

 

VII. Gewährleistung

 

  1. Mängelansprüche gegen uns verjähren in einem Jahr beginnend mit der Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht sofern wir den Mangel arglistig verschwiegen haben oder soweit eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde. Hiervon nicht erfasst sind Schadenersatzansprüche und Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

 

  1. Sie haben die Vertragsgemäßheit der Ware unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware in Textform anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.

 

  1. Im Falle einer berechtigten Beanstandung sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die Nachbesserung vorzunehmen oder eine Ersatzlieferung zu leisten. Kommen wir dem nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nacherfüllung trotz wiederholten Versuchs fehl, können Sie die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.

 

  1. Sofern nur ein Teil der gelieferten Ware mit Mängeln behaftet ist, berechtigt dies nicht zu Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass der mangelfreie Teil der Lieferung für Sie ohne Interesse ist

 

VIII. Garantie

Wenn wir eine zusätzliche Garantie versprechen, so machen wir das nur schriftlich und ausdrücklich. Insbesondere begründen Beschreibungen der Kaufsache in Prospekten oder der Werbung keine von den gesetzlichen Rechten abweichende Garantie. Ihnen bleibt aber der Nachweis der Vereinbarung vorbehalten.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

 

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen Sie unser Eigentum.

 

  1. Die Ware darf vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Sie haben uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die dem Auftragnehmer gehörenden Waren erfolgen.

 

  1. Zur Weiterveräußerung sind Sie nur im ordnungsgemäßen Geschäftsfällen berechtigt. Hiermit treten Sie Ihre Forderung aus der Weiterveräußerung an uns ab. Wir nehmen Ihre Abtretung hiermit an.

 

  1. Überseigt der realisierbare Wert unsere Forderungen um mehr als 10 % werden wir auf Ihr Verlangen Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Bei Umbildung, Be- oder Verarbeitung von durch uns gelieferten und in unserem Eigentum stehenden Waren sind wir als Hersteller anzusehen und behalten in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigenturm an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Umbildung, Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf ein Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes (Faktura-Endbetrag inkl. Mehrwertsteuer) der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

 

  1. Haftung

 

  1. Wir haften für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
  • für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden,

 

auch wenn die Pflichtverletzung auf entsprechend schuldhaften Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruht.

 

Wir haften ferner bereits bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung wir vertrauen dürfen. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

 

  1. Wir haften schließlich bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

 

  1. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.

 

  1. Zahlungsbedingungen

 

  1. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen.

 

  1. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.

 

  1. Der Lieferant hat das Recht, seine Forderungen gegen den Abnehmer an einen Dritten abzutreten.

 

  1. Ist der Abnehmer in Zahlungsverzug mit einer Forderung, so können alle übrigen Forderungen gegen den Abnehmer fällig gestellt werden.

 

  1. Der Abnehmer hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen.

 

  1. Sie können nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete Ansprüche.

 

  1. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem vereinbarten Zahlungsziel, kommen Sie auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 %Punkte über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hiermit nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug haben wir zudem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40,00 €. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.

 

  1. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruches durch Ihre mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet wird, so können wir die Leistung verweigern, bis die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für Sie geleistet ist. § 321 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Uns steht ein Leistungsverweigerungsrecht auch zu, wenn wir aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen Sie haben, bis die uns gebührende Leistung bewirkt wird.

 

 

XII. Verkaufshilfen

 

  1. Verkaufs- und Präsentationshilfen, die Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt werden bleiben unser Eigentum und können jederzeit zurückgefordert werden. Während der Nutzungszeit der Hilfen geht jedes mit den Hilfen verknüpfte Risiko auf sie über.

 

  1. Sie sind verpflichtet, die Hilfen nur mit unseren Erzeugnissen zu bestücken.

 

  1. Geht eine Hilfe unter oder wird sie beschädigt, so leisten Sie Schadensersatz, wenn Sie den Untergang oder die Beschädigung zu vertreten haben.

 

 

XIII. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über den Warenkauf (CISG) und sonstiger internationaler Übereinkommen.

 

  1. Erfüllungsort ist Anhausen.

 

  1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn Sie Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

 

 

XIV. Übertragung, Aufrechnung und Teilwirksamkeit

 

  1. Übertragungen Ihrer Rechte und Pflichten aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Ihre Aufrechnungsbefugnis ist beschränkt auf Ihre anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüche.

 

  1. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

 

Stand 09/2023